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Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg 11.01.2022 • Handball BW , Allgemein , Verein Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen

Auch wenn die Werte in den letzten Tagen unter dem Schwellenwert der Alarmstufe II lagen friert das Land Baden-Württemberg die Regelungen der Alarmstufe II bis 1. Februar 2022 ein.

Eine weitere wichtige Änderung der neuen Corona-Verordnung ist die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen: medizinische Masken sind sowohl in der Warn- als auch in der Alarmstufe nicht mehr ausreichend.

FFP2-Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe): In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

Der Spielbetrieb wird fortgesetzt

Die aktuellen Verordnungen lassen den Spiel- und Trainingsbetrieb unter 2G+-Regeln zu, sodass die Wiederaufnahme des Spielbetriebs aktuell möglich ist.

Klar ist jetzt auch, dass die ab 01. Februar geplante Aufhebung der Ausnahmeregelung für 12-17-Jährige verschoben wird. Ab wann dann Schülertests und -ausweise nicht mehr als Nachweis ausreichen, ist abzuwarten.

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